Es gibt zwei Arten, um eine Regel zu bearbeiten oder seine Eigenschaften in AppLocker anzuzeigen:

  • Wählen Sie im Detailbereich die Regel aus, und klicken Sie dann im Bereich Aktion auf Eigenschaften.

  • Klicken Sie im Detailbereich mit der rechten Maustaste auf die Regel, und klicken Sie dann auf Eigenschaften.

Anzeigen und Bearbeiten von Regeln

Das Dialogfeld Eigenschaften zeigt ein unterschiedliches Set von Registerkarten basierend auf der ersten Bedingung der Regel an. Eine Regel mit einem Herausgeber als erste Bedingung beispielsweise schließt die Registerkarten Allgemein, Herausgeber und Ausnahmen ein. Die Registerkarte Ausnahmen wird nicht für Regeln angezeigt, deren erste Bedingung auf einen Dateihash festgelegt wurde.

Allgemein (Registerkarte)

Auf der Registerkarte Allgemein können Sie den Namen und die Beschreibung der Regel ändern, die Aktion der Regel (Zulassen oder Verweigern) ändern, und den Benutzer oder die Gruppe auf die die Regel angewandt wird, ändern.

Herausgeber (Registerkarte)

Die Registerkarte Herausgeber ist nur für Regeln mit Herausgeberbedingungen verfügbar. Auf der Registerkarte Herausgeber können Sie den Herausgebernamen, den Produktnamen, den Dateinamen und die Dateiversion ändern, auf die die Regel angewendet werden soll.

Pfad (Registerkarte)

Die Registerkarte Pfad ist nur für Regeln mit Pfadbedingungen verfügbar. Auf der Registerkarte Pfad können Sie den Ordner- oder Dateipfad ändern, auf die die Regel angewendet werden soll.

Dateihash (Registerkarte)

Der Dateihash lässt das Erstellen einer Regel zu, die auf eine bestimmte Datei angewendet wird. Die Registerkarte Dateihash ist nur für Regeln mit Hashbedingungen verfügbar. Auf der Registerkarte Dateihash können Sie Dateien hinzufügen oder entfernen, die in die Regel eingeschlossen werden.

Ausnahmen (Registerkarte)

Auf der Registerkarte Ausnahmen können Sie Dateien oder Ordner hinzufügen oder bearbeiten, die aus der Regel ausgeschlossen werden. Diese Registerkarte Ausnahmen ist nicht für Dateihashregeln verfügbar.

Weitere Verweise