TPM-Verwaltung ist ein Snap-In für die Microsoft Management Console (MMC). Sie können TPM-Verwaltung als eigenständige Konsole ausführen oder einer beliebigen MMC hinzufügen. Um die TPM-Verwaltung als eigenständige Konsole zu starten, können Sie Windows-Explorer oder eine Befehlszeile verwenden.

Mitgliedschaft in der lokalen Gruppe „Administratoren“ oder in einer entsprechenden Gruppe ist Grundvoraussetzung, um die folgenden Schritte ausführen zu können.

So starten Sie die TPM-Verwaltung mithilfe von Windows-Explorer
  1. Klicken Sie auf Start, zeigen Sie auf Alle Programme, klicken Sie auf Zubehör, und klicken Sie anschließend auf Ausführen.

  2. Geben Sie tpm.msc im Feld Öffnen ein, und drücken Sie die EINGABETASTE.

  3. Wenn das Dialogfeld Benutzerkontensteuerung eingeblendet wird, bestätigen Sie die angegebene Aktion und klicken dann auf Ja.

So starten Sie die TPM-Verwaltung mithilfe einer Befehlszeile
  • Geben Sie an der Eingabeaufforderung tpm.msc ein, und drücken Sie die EINGABETASTE.

Weitere Überlegungen

  • Sie können eine eigene MMC so konfigurieren, dass TPM-Verwaltung als Teil der Konsole enthalten ist. Weitere Informationen finden Sie unter "Weitere Verweise" in diesem Thema.

  • Je nach der Konfiguration Ihres Computers kann die Eingabeaufforderung Benutzerkontosteuerung eingeblendet werden oder nicht. Sie wird nicht eingeblendet, wenn Sie sich mit dem integrierten Administratorkonto anmelden (das lokale Administratorkonto ist in dieser Verison von Windows standardmäßig deaktiviert).

  • Wenn die Benutzerkontosteuerung aktiviert ist, kann sie so konfiguriert werden, dass Nicht-Administratoren die Anmeldeinformationen eines Administrators eingeben, um administrative Aufgaben durchführen zu können, auch wenn sie keine Mitglieder Gruppe Administratoren sind.

  • Standardmäßig besitzen Mitglieder der lokalen Gruppe Administratoren ausreichende Rechte und Berechtigungen, um diese Aufgabe auszuführen. In Ihrer Umgebung kann die Sicherheit möglicherweise so gehandhabt werden, dass Nicht-Administratoren zusätzliche Rechte haben.

Weitere Verweise